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Betriebliche Altersvorsorge |
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Eine betriebliche Altersvorsorge entsteht dann, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber- und Nehmer zustande kommt und der Arbeitgeber seinem neuen Angestellten eine Zusage auf Leistungen hinsichtlich Alter, Arbeitsunfähigkeit oder Tod bescheinigt.
Zu diesem Zweck führt der Arbeitgeber einen kleinen Teil der Entlohnung und einen eigenen Teil an die betriebliche Rentenkasse ab, um seinem Angestellten die Zukunft ausreichend zu sichern.
Scheidet der Arbeitnehmer nach ein paar Jahren aus der Firma aus, da er eine neue Stelle bezieht, verfällt sein Guthaben nicht, sondern wird beim nächsten Arbeitgeber nach Möglichkeit weiter geführt.
Es gibt zwar die Variante, dass entweder nur Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die monatlichen Beiträge an die Kasse abführen, doch ist es gängig, dass sich jeder zu einem Teil daran beteiligt, wie im obigen Beispiel erwähnt.
Tritt ein Leistungsfall für den Arbeitnehmer auf, kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber Nachzahlungen in die Kasse leisten muss, damit der Arbeitnehmer Entschädigung für etwaige Vorfälle erhält. Bei Direktversicherungen oder den üblichen Pensionskassen ist dieser nachzuzahlende Teil unerheblich und beträgt meist maximal 2,25 %. Erst bei Rentenfonds wird so eine Nachzahlung für den Arbeitnehmer interessant, da sich aus dieser hohe Beträge ergeben können, die dem Versicherten zugute kommen.
Eine sehr vorteilhafte Auswirkung für die jeweiligen Arbeitgeber bei einer Direktzusage zur betrieblichen Altersvorsorge ist die meist auftretende Gebundenheit des Angestellten an den Betrieb.
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